Die Bundesregierung will überprüfen lassen, wie erfolgreich ihre Maßnahmen in der Corona-Pandemie waren. Ein Expertengremium soll beurteilen, was Maskenpflicht, Schulschließungen, Quarantäne, Schnelltests und andere Maßnahmen gebracht haben.
Die Aussage offenbart ein befremdliches Rechtsverständnis der Bundesregierung. Grundrechtskonforme Einschränkungen der Freiheitsrechte müssen notwendig, angemessen, wirksam und verhältnismäßig sein. Wie konnte die Regierung dies vor der Installation dieser erheblichen Eingriffe in die elementaren Bürgerrechte beurteilen, wenn die Bewertung erst 2 Jahre später erfolgt?