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  • Mr. B.B.C.

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Re: Ui... mit Deinen Vorschlägen bist Du sehr hart

Lyssenko schrieb am 25.07.2022 23:30:

Grundbedarf definieren... ich fürchte genau das steht uns bevor.

Das hat man doch schon alles gemacht. Stichwort: Hartz IV; fürs Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung hat man auf Cents genau berechnet, wieviel ein Mensch zum Leben braucht. Wer arbeitet, und weniger Lohn kriegt, kann auf den "Grundbedarf"/"Existenzminimum", also praktisch ALG-II-Niveau "aufstocken". Nur die Miete ist ungeregelt. Die soll zwar möglichst niedrig sein, kann in manchen Gegenden mit z.B. 600 Euro deutlich höher sein, als der Grundbedarf (derzeit 450 Euro).

Und wenn so ein fauler Arbeitsloser nicht pariert, kann man ihm das Arbeitslosengeld kürzen. - Also weniger geben, als ein Mensch intensiven Erhebungen zufolge mindestens zum Leben braucht...

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