LesenderArbeiter schrieb am 13.07.2020 13:22:
Das ist inhaltlich fehlerhaft. Wenn man über die Sinnhaftigkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen diskutiert (wegen mir gerne), dann muss man die Situation mit Gefahrenabwehr gegen die Situation ohne Gefahrenabwehr vergleichen, d.h. den Kollateralschäden sind die vermiedenen Schäden gegenüber zu stellen - und nicht die Schäden, die man trotz der Bemühungen nicht vermeiden konnte.
Danke, schön erklärt. Diesen Denkfehler begehen zur Zeit sehr viele speziell in Deutschland.