Bella1968 schrieb am 15.07.2020 09:11:
...denn es werden sich mehr Impfwillige finden, als Impfstoff verhandeln sein wird.
Impfgegner können natürlich die Impfung verweigern. Wenn sie dann aber an COVID-19 erkranken, sollten sie nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen behandelt werden. Sie haben ja die Chance privat vorzusorgen...
Dann kann ich wohl davon ausgehen, dass wenn durch den unzureichend getesteten Impfstoff dann Folgeschäden auftreten sollten, anfallende Behandlungs- und Folgekosten für die Impfwilligen selbstverständlich auch nicht durch die Krankenkassen und Sozialsysteme getragen werden. Sie hatten ja die Chance, die Impfung zu verweigern.