CalimeromitSombrero schrieb am 12.07.2022 09:35
D
a steht drin, dass die Betreibergesellschaft die rechtlichen Vorsussetzungen nicht erfüllt hat.
Welche nachträglich von der EU geändert wurden:
https://www.handelsblatt.com/politik/international/gasrichtlinie-eu-einigt-sich-auf-regeln-fuer-nord-stream-2/23979984.html
Wer so ein Projekt plant, braucht Rechtssicherheit und muss sich auf die Zusagen bei Vertragsabschluss und Genehmigung verlassen können.
Daraus ergibt sich für die beteiligten Firmen ein Anspruch auf Schadensersatz, den wir Alle zahlen dürfen.