Was der Pflichtverteidiger erzählt - und seine anekdotische Erwähnung eines RICHTERS zeigt das unmißverständlich an - ist seine Auslegung des Verfahrensrechtes für richterliche Vorverhandlungen, die in den meisten US-Staaten die Indictment-Verfahren von Grand Jurys abgelöst haben. Ob das auch so angewendet wird, wie er es gern möchte, entzieht sich meiner Kenntnis, aber mit einem Grand Jury-Verfahren hat das nichts zu tun.