Exoteriker schrieb am 26.11.2014 13:13:
Würde mich nicht wundern, wenn es sowas im schrägen Common-Law-Rechtskreis nicht gäbe.
Ich kann dir nur so viel sagen: Die Entscheidung der (Grand) Jury zugunsten eines Beschuldigten/Angeklagten ist nicht anfechtbar. Die StA kann dagegen keine Rechtsmittel einlegen.
Ob es eine Klageerzwingungsmöglichkeit gibt, wenn die StA und nicht die Jury das Verfahren ohne Prozess beerdigt, entzieht sich meiner Kenntnis.