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  • Exoteriker

mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.2011

Re: Gibt's da drüben kein Klageerzwingungsverfahren?

Bierfalke schrieb am 26.11.2014 13:45:

Exoteriker schrieb am 26.11.2014 13:13:

Würde mich nicht wundern, wenn es sowas im schrägen Common-Law-Rechtskreis nicht gäbe.

Ich kann dir nur so viel sagen: Die Entscheidung der (Grand) Jury zugunsten eines Beschuldigten/Angeklagten ist nicht anfechtbar. Die StA kann dagegen keine Rechtsmittel einlegen.

Ein Klageerzwingungsverfahren wird nicht von der StA angestrengt, sondern dem Verletzten/Opfer bzw. dessen Angehörigen.

Vermutlich wird man im Common-Law-Rechtskreis stattdessen auf die Möglichkeit eines zivilrechtlichen Verfahrens verwiesen.

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