Bierfalke schrieb am 26.11.2014 13:45:
Exoteriker schrieb am 26.11.2014 13:13:
Würde mich nicht wundern, wenn es sowas im schrägen Common-Law-Rechtskreis nicht gäbe.
Ich kann dir nur so viel sagen: Die Entscheidung der (Grand) Jury zugunsten eines Beschuldigten/Angeklagten ist nicht anfechtbar. Die StA kann dagegen keine Rechtsmittel einlegen.
Ein Klageerzwingungsverfahren wird nicht von der StA angestrengt, sondern dem Verletzten/Opfer bzw. dessen Angehörigen.
Vermutlich wird man im Common-Law-Rechtskreis stattdessen auf die Möglichkeit eines zivilrechtlichen Verfahrens verwiesen.