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  • vollbio

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Re: Gibt's da drüben kein Klageerzwingungsverfahren?

Exoteriker schrieb am 26.11.2014 13:13:

Würde mich nicht wundern, wenn es sowas im schrägen Common-Law-Rechtskreis nicht gäbe.

Es gehört zu den Spezialitäten des amerikanischen Strafprozessrechts, dass über die Anklageerhebung (indictment) als auch im Hauptverfahren über die Schuld bei Verbrechen eine Laienjury entscheidet, deren Entscheidungen zugunsten des Angeklagten grundsätzlich unanfechtbar sind. Das geht so weit, dass den Jurys das Recht zugebilligt wird, sich zugunsten des Angeklagten über Recht und Gesetz hinwegzusetzen (jury nullification).

Das Problem, dass weiße Angeklagte von weißen Jurys reihenwweise freigesprochen wurden, trat zuletzt verstärkt während der Zeit der Bürgerrechtsbewegung auf. Die Zentralgewalt in Washington reagierte darauf, indem sie die Tatverdächtigen wegen eines bundesgesetzlichen Straftatbestandes "Verletzung der Bürgerrechte" ein zweites Mal vor einem Bundesgericht zur Verantwortung zog. Das ging aufgrund einer weiteren Besonderheit des amerikanischen Strafrechts, wonach ein Strafklageverbrauch auf Bundesstaatsebene nicht auf Bundesebene wirkt und umgekehrt.

Obamas noch amtierender Justizminister hätte also die Möglichkeit, eine Bundesuntersuchung und eine (Vor-)Anklage des Polizisten vor einer Federal Grand Jury wegen "Verletzung der Bürgerrechte" anzuordnen.

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