jetzt erklär mir mal, was demokratie in der rechtssprechung zu suchen hat...ich dachte immer da geht es um recht und gesetz, schuld oder unschuld...
diese grand jurys sprechen ja kein urteil, sie bewerten nur, ob die vorliegenden beweise für eine klageerhebung ausreichen...der staatsanwalt könnte trotzdem anklage erheben und/oder bei neuen beweisen die jury jederzeit wieder befragen...einmal richtig angeklagt und dann freigesprochen könnte der verdächtige dort wegen des gleichen falles nie wieder belangt werden...das ist in unserem rechtssystem ganz anders...