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  • TomGard

mehr als 1000 Beiträge seit 04.03.2011

probable cause

"So genügt es bereits, wenn ein einziger Zeuge eine gegensätzliche Aussage zum Tathergang tätigt, um pro Anklage zu entscheiden."

Quatsch. Pro Anklage kann ein Juror auch dann entscheiden, wenn 50 gekaufte Zeugen dasselbe erzählen und seine Erfahrung ihm sagt, daß sie präpariert worden sein müssen. Wenn er denn will.

Der andere Punkt stimmt und ist maßgeblich: Entlastungszeugen haben in einem "probable cause" - Verfahren nichts zu suchen. Wenn der Staatsanwalt der Grand Jury bedeutet, er WILL kein Verfahren, das er nach "statuary law" zu eröffnen verpflichtet wäre, wird sich ein Juror dreimal überlegen, ob er ihm ohne Aussicht auf Erfolg in die Parade fährt.
Deshalb gab es in der Vergangenheit "runaway jurys", z.B. in Korruptionsverfahren, die sich zu eigenen Ermittlungen entschlossen, wozu sie grundsätzlich das Recht haben, um die Quelle der Unbill zu verstopfen und gleichzeitig die Juroren vor nachträglichen Repressalien zu schützen.

Es gibt im speziellen Falle dieser Grand Jury einen riesen Scheißhaufen von etwas, das nach hiesiger Rechtsauffassung "Verfahrensfehler" genannt würde. Ich will nur einen der gröbsten nennen: Die Staatsanwaltschaft versorgte die Juroren mit Abrissen zum Recht auf tödliche Gewaltanwendung und Notwehrrecht um sie dafür zu gewinnen, den Fall darunter einzusortieren. Das aber war - wie Du richtig dargestellt hast - nicht die Aufgabe der Jury. Sie hatte zu entscheiden, ob ein Verdacht auf Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Exzessive Gewalt etx. haltbar ist, oder nicht. Doch für eine Grand Jury gibt es keine (angreifbaren) "Verfahrensfehler", es ist allein Sache der Juroren, die Präsentation des Falles durch die Staatsanwaltschaft für angemessen oder unangemessen zu befinden und entsprechend zu entscheiden.

Was Nowak, der, mit Verlaub, von Tuten und Blasen keine Ahnung hat, dafür jede Menge dümmlichen Ressentiments auffährt, in der Hauptsache verkennt, ist der Unterschied zwischen "Volksgerichten" und "Femegerichten", welch letztere historisch explizit und allein der (Wieder-)Herstellung eines "Landfriedens" galten. Grand Jurys galten ursprünglich femegerichtlichen EINSPRÜCHEN gegen Anmaßungen einer "Volksgerichtsbarkeit" und das ist - wenn auch teilweise auf "seltsame" Weise - bis heute so. Das gilt auch für die beiden Beispiele aus jüngerer Zeit, mit denen ich mich ein wenig näher befaßt hab: Die Ermittlungen gegen Assange und eine Grand Jury, die sich mit "anarchistischen Umtrieben" befaßte. In beiden Fällen kam bzw. kommt eine staatsanwaltliche Anklage im Sinne der Jury-Ermittlungen mangels juristischer Handhabe nicht in Betracht. Die Grand Jury soll(te) diesem "Rechtsmangel" abhelfen ...

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