mit vermögensraub ist es in d-land nicht mehr soweit her. schließlich
verstößt § 43a stgb laut bverfg entscheid vom 20.03.2002 (2 BvR
794/95 )gegen art. 103 abs. 2 und damit gegen das bestimmtheitsgebot
im strafrecht. als vielleicht kriegt ja der braune barde aus´m
thulenetz seine paar bucks zurück. davon ist aber gott sei dank nicht
auszugehen.
mfg
bn105forlife!!
verstößt § 43a stgb laut bverfg entscheid vom 20.03.2002 (2 BvR
794/95 )gegen art. 103 abs. 2 und damit gegen das bestimmtheitsgebot
im strafrecht. als vielleicht kriegt ja der braune barde aus´m
thulenetz seine paar bucks zurück. davon ist aber gott sei dank nicht
auszugehen.
mfg
bn105forlife!!