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  • unbekannter Benutzer

28 Beiträge seit 04.02.2002

ist doch schon abgeschafft

mit vermögensraub ist es in d-land nicht mehr soweit her. schließlich
verstößt § 43a stgb laut bverfg entscheid vom 20.03.2002 (2 BvR
794/95 )gegen art. 103 abs. 2 und damit gegen das bestimmtheitsgebot
im strafrecht. als vielleicht kriegt ja der braune barde aus´m
thulenetz seine paar bucks zurück. davon ist aber gott sei dank nicht
auszugehen.

mfg
bn105forlife!!
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