Ansicht umschalten
Avatar von little Louis
  • little Louis

13 Beiträge seit 29.01.2024

Arbeitgeber- Gestaltungsspielraum für Löhne ?

...........sondern der wird mit vom AN erarbeitet und ist somit Teil des Bruttogehaltes.

Ist damit gemeint, dass Arbeitgebr ihren Anteil "eigentlich" immer schon (zuvor) vom Lohn der Arbeitnehmer "abgezogen " haben?
Aber gibt es bei den Löhnen kein "freies Spiel von Angebot und Nachfrage"? Oder Begrenzungen des Lohn- Gestaltungsspielraums durch gewerkschaftliche Arbeitskämpfe und Tarifverträge?

Andererseits ist ja schon lange bekannt, dass z.B. Autofirmen ihre Preise der jeweiligen (Steuer- ) -Abgabenlast in verschiedenen Staaten flexibel anpassen (können).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten