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  • Vardion

356 Beiträge seit 21.03.2002

Re: Arbeitgeber- Gestaltungsspielraum für Löhne ?

little Louis schrieb am 01.11.2024 11:06:

...........sondern der wird mit vom AN erarbeitet und ist somit Teil des Bruttogehaltes.

Ist damit gemeint, dass Arbeitgebr ihren Anteil "eigentlich" immer schon (zuvor) vom Lohn der Arbeitnehmer "abgezogen " haben?

Ja, genau. Wer nominal 50k Brutto hat, hat de facto 60k Brutto, weil eben noch 10k "Arbeitgeberanteil" an die Sozialversicherungen gehen.

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