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  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

Vermeintliche Gerechtigkeit eines nie unterschriebenen Generationenvertrags

Ein Vertrag sollte tatsächlich ausgewogen sein. Alle Beteiligten müssen soich darüber kkar sein, welche Rechte und Pflicgten sie haben, damit der Vertrag funktionuert - erst dann ist so ein "Vertrag" auch einer. Alles andere sollte man eher Diktat nennen.
Der Autor beschreibt recht gut das tatsächliche Geschehen im Rentenunwesen hierzulande. Er vergißt aber, daß die Rentenspanne 30-48% beträgt. Aufgrund der Besteuerung des Existenzminimums (besser der als arm Geltenden - weil die Steuerfreibeträge von ca. 12 T€ nicht dem als Existenzminimum mit 14,4T€ angesehenen entsprechen) und der Tatsache, daß selbst von einem Teil dieser Beträge noch 19% Steuer, in wenigen Fällen 7%, erhoben werden.
Dadurfh ist gerade der Großteil ärmerer Bevölkerungsschichten nicht in der Lage, zu Sparen, Vorsorge zu treffen. Selbst der Mitrelstand ist da betroffen, weil eine beständige Arbeit nicht garantiert werden konnte - a8ußer bei Beamten, die auch noch staatlich alimentiert werden , auf Kosten der anderen Bevölkerungsteile. Ein Unding.
Tatsächlich besteht das gewählte Verdahren des Generatiinenvertrags aber aus zwei Teilen, die beide so gewährleistet werden müssen, daß sie Einfluß auf die Rentenhöhe haben müssen - eben weil sie sonst dascSystem zzsamnenbrechen lassen. Diese zwei Teile sind:

1. Die Beitragseinnahmen eerden von den Kindern auf die Eltern umgelegt.
2. Die Eltern erbringen im Schnitt 2,1 Kinder, um die Beitragszahhlerzahl zu sichern.

Das zu gewährleisten, geht nur, wenn man entsprechend der Kinderzahl die Rentenhöhe ermittelt. Eine Durchschnittsrente wird nach Beitragshöhe und Zahl der Kinder ermittelt.
Wer 2 Kinder hat und durchschnittliche Beiträge gezahlt hat, bekommt den vollen Durchschnittssatz nach Beiträgen, je fehlendem Kind entfallen 25%, jedes Kind mehr erhöht ihn um 25%. Als Kinder zählen die für die Unterhalt erbracht wird, unterschiedliche Unterhaltsdauer (Studium, Behinderung) spollte da auch berücksichtigbar sein, weil das die Fähigkeit zu privater Vorsorge beeinflußt.
Anderherum ist die Vorsorgefähigkeit kindrrloser Menschen ja gegeben - es ist ungerecht gegenüber Kinderreichen, die all ihr Einkommen zum Großziehen der Kinder verwenden, dann durch das System mit 300% Rentenniveau bestraft zu werden., aber mehr als das doppelte der notwendigen Kinderzahl grooßgezogen zu haben, während Kinderllise 48 % bekomnen plus der Vorsorgemöglichkeit, dazu nie typischen Zwängen wegen der Schulkinder ausgesetzt waren.
Dieses System ist deshalb nicht gerecht, es muß geändert werden, jetzt.

Unter den angegebenen Ändrrungen stabikisuert sich das Rentensystem zwar, von Wohkstabdserhalt werden wir aber trotzdem nicht ausgehen können. Die Klimavrränderung zwingt wegen des Energieproblems zur Verbrauchsminderung, was ein Wachstum verhindert, einen Abbau erzwingt. Schlueßlich sind ja auch weniger Bachkommen da. So rächen sich die Fehler, Familien verarnen zu lassen, durch eine falsche, ungerechte Kinderpolitik.
Daß diese zur Immigration beitrug, sehe ich als gegeben an, Lücken füllen sich immer.

Schade, daß der Autor diesennSystemfehler nicht erkannt hat - gerechter wäre dann sogar eine Einheitsrente - die sehr wahrscheinlich unsere Kinder erhalten werden, auf Minimalniveau natürlich, wie in der DDR.

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