Ihrem Kommentar folge ich dahin, daß die Ansiedlung von Betrieben mit großen Personal- oder Energiebedarf in vorh. Ballungsräume per Bundesgesetz ausgeschlossen wird; auch von Erweiterungen.
Gleichzeitig werden Neuansiedlungen nur noch in strukturschwachen Teilen von Schland zugelassen, wenn der erwartbare Energiebedarf örtlich gedeckt werden kann; das gilt dann auch für benötigte Wasserversorgung.
Grüße vom Nil
Nebenbei, es sollte endlich klar sein, daß die Versorgung mit Wohnraum Vorrang hat vor der Einhaltung von "Luxusanforderungen" für Wohnungen.
Sicherstellung der hygienischen, statischen und Brandschutzvoraussetzungen.
Wohnungen mit geringer Qualität sind allemal besser als kein selbstgewähltes Dach über dem Kopf.
Wichtig sind einzuhaltende und kontrolierbare Wohnungsbeschreibungen mit einklagbaren Standards, wie sie aus der Beschreibungen hervorgehen (Produkthaftung ähnlich bei Waren).
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.07.2023 11:51).