und wenn doch: Genossenschaften dürfen selber bestimmen, wen sie aufnehmen, sind keineswegs zu Wohltätigkeit und Gewinnvermeidung verpflichtet sondern dürfen Gewinne an die Mitglieder ausschütten, und Firmen und andere juristische Personen können ausdrücklich Genossenschaftsmitglieder sein. Also stülpt sich einfach jedes Wohnungsunternehmen einen Genossenschaftsmantel über, und lässt niemand sonst rein.