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Avatar von wdi
  • wdi

mehr als 1000 Beiträge seit 16.02.2000

Das wird nicht durchgehen - und wenn doch...

und wenn doch: Genossenschaften dürfen selber bestimmen, wen sie aufnehmen, sind keineswegs zu Wohltätigkeit und Gewinnvermeidung verpflichtet sondern dürfen Gewinne an die Mitglieder ausschütten, und Firmen und andere juristische Personen können ausdrücklich Genossenschaftsmitglieder sein. Also stülpt sich einfach jedes Wohnungsunternehmen einen Genossenschaftsmantel über, und lässt niemand sonst rein.

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