Der einzig richtige Weg führt über kommunale Wohungsbaugenossenschaften, gestützt über einen Artikel in Stadtverfassung: 40% der Mietwohnungen müssen sich in kommunaler Hand befinden.
Ein weiterer Artikel sollte ausschließlich regionale Investoren zum Zuge kommen lassen bei Neubau und Verwaltung, damit die Eigentümer auf kurzem Wege erreichbar sind und der Gerichtsstand von Firmensitz und Objekten am selben Ort liegt.