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  • Merimi Fön

mehr als 1000 Beiträge seit 15.09.2021

Re: Wenn die Mehrheit Todesstrafe für Kinderschänder will

Exxtreme2 schrieb am 30.05.2022 09:37:

Ach ja, die Enteignung kann nur durchgeführt werden wenn angemessen entschädigt wird. So steht es im Grundgesetz.

Ja, und wenn es um Enteignungen potenter Eigentümer geht, dann werden die schon mit genügend Anwälten und Gutachtern auffahren, dass sie nicht zu kurz kommen.

Ich hätte da noch einen Vorschlag: Man könnte die eingefrorenen Gelder russischer Oligarchen nutzen, um die Entschädigungen für die Enteignungen deutscher Immobilien zu finanzieren (da war jetzt ein gewisses Mass Sarkasmus dabei - hat etwas damit zu tun, dass man in Deutschland zu denken scheint, dass Recht und Gesetz im Falle Russland aufgehoben ist).

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