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  • Netzweltler

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Re: Wenn die Mehrheit Todesstrafe für Kinderschänder will

Exxtreme2 schrieb am 30.05.2022 09:37:

Ich kann mir gut vorstellen, dass der autor dann ebenfalls soetwas haben wollte.

Ach ja, die Enteignung kann nur durchgeführt werden wenn angemessen entschädigt wird. So steht es im Grundgesetz.

Ja, für einen symbolischen Euro vom Staat gekauft. Und dann soll der Staat Millionen für den Rückkauf blechen.

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