"wenn die Immobilienkonzerne mit einem symbolischen Betrag entschädigt würden. Schließlich wurden ja auch für solche Niedrigbeträge in den 1990er-Jahren kommunaler Wohnraum privatisiert."
Zum einen gibt es eine ständige Rechtsprechung, dass eine Entschädigung in der Höhe des Verkehrswertes zu zahlen ist, zum anderen ging es damals nicht um "symbolische Beträge" sondern die Wohnungen waren abgewohnt, also renovierungsbedürftig, die kommunalen Betriebe total überschuldet (die Schulden wurden mit übernommen) und die Immobilienpreise im Keller.
Das alles eingerechnet waren die Zahlungen niedrig aber nicht "symbolisch".
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.05.2022 10:06).