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  • Gast (16461)

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2015

Träume./. BVerfG

Nur dürfen die Aktivisten nicht zu laut sagen, dass es ja reichen würde, wenn die Immobilienkonzerne mit einem symbolischen Betrag entschädigt würden. Schließlich wurden ja auch für solche Niedrigbeträge in den 1990er-Jahren kommunaler Wohnraum privatisiert.

Ein paar Zeilen vorher schreibt der Autor über das Nadelöhr BVerfG, dann gerät er ins Träumen. BTW. Es wurden auch Schulden transferiert. Der symbolische Betrag war also nicht so ganz symbolisch.

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