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Avatar von Exxtreme2
  • Exxtreme2

mehr als 1000 Beiträge seit 18.10.2008

Wenn die Mehrheit Todesstrafe für Kinderschänder will

Ich kann mir gut vorstellen, dass der autor dann ebenfalls soetwas haben wollte.

Ach ja, die Enteignung kann nur durchgeführt werden wenn angemessen entschädigt wird. So steht es im Grundgesetz.

MfG

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