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Avatar von ondori
  • ondori

mehr als 1000 Beiträge seit 08.12.2012

"Die Marktüberwachung kann die jeweilige Konformitätserklärung

auch für nur öffentlich angekündigte Produkte jederzeit anfordern"

Ja, da gibt es verschiedene Behörden, die für ihre jeweiligen Bereiche zuständig sind, z. B. für EMV.
Es kommt auch immer wieder das zugrundeliegende Gesetz zur Anwendung. Die Grundübel bei den Marktüberwacheern stecken in diesen Hemmschuhen:

1. Im Gegensatz zu den die Polizei zum Eingreifen bei Offizialdelikten verpflichtenden
Vorschriften handelt es sich bei den Marktüberwachern um "Kann"-Vorschriften, d.h. sie können, wenn sie können - oder wollen...

2. Im ÖD zu arbeiten ist für viele junge Menschen mit guter Ausbildung und dem Wunsch, eine Familie zu gründen und ggf. Wohneigentum erwerben zu können, nicht besonders attraktiv - wg. der niedrigen Bezahlung, über die man im Vorstellungsgespräch auch nicht verhandeln kann.
Daß es später eine gute Pension gibt und man keine Beiträge zur Rentenkasse entrichten muß, wiegt den zunächst erkennbaren Nachteil nicht auf.

3. Im ÖD arbeitende Beamte haben heutzutage keine Möglichkeit mehr, goldene oder silberne Löffel zu stehlen, weil in den Kantinen nur noch Löffel aus Edelstahl oder Alu zu finden sind. Andere Gründe, Beamte zu entlassen, gibt es kaum.

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