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  • M.O.I Abt. Wiederbeschaffung

mehr als 1000 Beiträge seit 30.03.2020

Die "grundsätzlichen Unterschiede" sind nicht das Problem

Denn der "status quo" wird ja quasi zum Zeitpunkt des Abschlusses des Handelsvertrages festgeschrieben. Mit oder ohne, US-Unternehmen müssen so oder so mit der "Vorsorge" in der EU zurechtkommen, wenn sie hier auf den Markt wollen. Und sie kommen damit schon klar.

Problematisch wird es erst, wenn der Gesetzgeber nach Abschluss des Vertrages etwas beschließt, was den Umsatz der Unternehmen schmälert oder die Kosten erhöht. Da kommt der Staat dann in die Haftung und muss ggf. entgangene Gewinne ausgleichen. Was dann nicht vor Gerichten, sondern von Anwälten hinter verschlossenen Türen ohne Rechtsweg bindend ausgehandelt wird.

Da wäre in der EU einiges zusammengekommen, von Gesetzen zu sozialen Medien. Klima- und Umweltschutz und Corona-Maßnahmen. Oder bei einseitigen Subventionen.

Umgekehrt wäre die Frage, ob die USA mit TTIP Nordstream sanktioniert hätten.

Allerdings ... so wie sich die USA in anderen internationalen Gremien als unantastbar ansehen, wäre das möglicherweise auch bei TTIP der Fall gewesen. Da hat die EU ja nun grade dieses Jahr lernen müssen, dass sie nicht auf Augenhöhe mit den USA verhandelt.

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