MajorGriffon schrieb am 06.12.2022 14:20:
...vor denen man z.B. Deutschland verklagen kann, weil eine staatliche (oder sogar private) Entscheidung getroffen wurde, z.B. zum Schutze der Lebengrundlagen, also nach GG, die einer sagen wir amerikanischen Firma hypothetische Gewinne in der Zukunft verstellt.
Wenig überraschend entscheiden diese "Gerichte" (also ein Rollenspiel von 3 Anwälten) zumeist gegen den verklagten Staat. Wir können also kaum ein Gesetz erlassen, wir müssen stets fürchten, das die Entscheidung etliche Milliarden kostet.
Und das brauchen wir nicht, wir haben einen ordentlichen Rechtsstaat.
Ja, das ist schon etwas schwierig mit den Schiedsgerichten, aber für D vor allem deswegen, weil die US-Anwälte bei sowas nicht nur erfahrener sondern auch besser vernetzt sind.
Aber Ammerländer hat schon recht, so ein Schiedsverfahren muss nicht zwangsläufig immer schlecht sein. Und die Politiker werden dann vielleicht auch ein wenig vorsichtiger, was sie so in Gesetze schreiben. Investitionssicherheit ist auch gesellschaftlich schon nicht ganz unwichtig.