Hi,
"Geistereigenschaft einer "Zweckbestimmung" andichtet"
Mein Kochmesser ist 23 cm lang und buchstäblich rasiermesserscharf. Sehr gefährlich in der falschen Hand. Es wäre im Kampf dennoch weniger gefährlich als ein Messer welches für den Zweck des Abstechens konstruiert wurde und bestimmt ist.
Zweckbestimmung ist keine Geistereigenschaft.
Bye