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  • ich_habs_nicht_bestellt

mehr als 1000 Beiträge seit 12.12.2012

Re: Führen ist schon verboten.

xj12 schrieb am 28.06.2021 16:16:

Ein Karton alleine reicht noch nicht. Das Behältnis muss verschlossen sein, nicht nur geschlossen, damit es sich um erlaubten Transport handelt.

Das stimmt bei einem Küchemesser nicht.
Eub Küchenmesser ist ein sog. zweckgebundenes Werkzeug. Solange du es zweckgebunden führst, fällt es eben nicht unter das Waffengesetz.
Und dazu gehört z.B. das heimtragen aus dem Geschäft oder wenn du es zB zum Schleifen bringst.

Und an den Vorposter:

Deshalb sind Küchenmesser mit längerer Kline in den meisten Geschäften die ich kenne auch entweder in einer Glasvitrine oder im Karton oder beides

Geh mal zu Karstadt in die Haushaltswarenabteilung.
Also bei uns sind die meisten Messer schön aufgereit, um die Klinge ist nur der
Plastik-Klingeschutz.

Ach und dann stehen natürlich noch die Messerblöcke rum - natürlich voll bestückt.
In der Vitrine sind nur die Messer im Fachgeschäft - und zwar weil die so teuer sind.

Ok, das ist gut möglich. Vermutlich kam mein Irrtum daher, dass ich meine Küchenmesser meistens im Fachgeschäft kaufe und die UVP 100 € aufwärts kosten :D

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