Ist aber egal was die Polizei interessiert.
Wenn ich ein Küchenmesser kaufe darf ich es auch heimtragen.
Natürlich nicht offen in der Hand und damit rumfuchteln.
Kaufen und in der Einkaufstasche heimtragen ist zweckmässiger Gebrauch und fällt somit eben NICHT unter das Waffengesetz.
Auch das Betrachten der Ware im Geschäft fällt nicht unter das Waffengesetz.