xj12 schrieb am 28.06.2021 17:31:
Auch hier darfst du deine Küchenmesser mit dir tragen.
Wie soll man auch zB sein gerade gekauftes Messer den nach Hause bringen.Das deutsche Waffengesetz unterscheidet hier ganz deutlich.
Bei zweckmässigem Gebrauch ist ein Küchenmesser nämlich kein Messer sondern ein Werkzeug.Es gibt mittlerweile auch Sicherheitsbereiche, in denen Messer komplett verboten sind, wie im Kölner Hauptbahnhof.
Das gilt für Taschenmesser etc. Da der Hauptbahnhof ein öffentlicher Raum ist kann man hier den Transport von Werkzeugen nicht untersagen.
Das geht aber zB im Verwaltungstrakt - da dort ja niemand mit einem Messer hin muss.
Es sei denn er ist Caterer und wurde dort für die Betriebsfeier gebucht. Dann darf der selbstverständlich auch ein Küchenmesser zum z.B. Braten aufschneiden dabei haben.