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Re: Wenn auch nur die geringste Gefahr besteht, dass...

MC.lglo schrieb am 28.06.2021 13:26:

durch [Jemanden, der schon mal alkoholisiert hinterm Steuer erwischt wurde] die allgemeine Sicherheit [im Straßenverkehr] bedroht wird, darf so einer nicht mehr frei rum[fahren].

Da besteht schon ein gewisser Unterschied zwischen "ich hab einen getrunken und denke trotzdem heimfahren zu müssen" und "ich geh mal in die Fußgängerzone und steche warlos auf Menschen ein".
Bei dem einen nimmt man "billigend in Kauf", dass Menschen verletzt werden können. Beim Anderen ist die Verletzung und Tötung von Menschen das Ziel. Deshalb bezeichnet man das mit dem messer auch in der Regel mindestens als Mord.

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