Thommei schrieb am 28.06.2021 13:08:
sowas noch passieren? Wie lange will man noch untätig zuschauen?
Wenn ein Flüchtling schon derartig auffällig wurde, wie dieser Kerl, muss eine sofortige Abschiebung durchgeführt werden. Wenn auch nur die geringste Gefahr besteht, dass durch solche Typen die allgemeine Sicherheit bedroht wird, darf so einer nicht mehr frei rumlaufen.
Die Gesetzeslage würde das sogar größtenteils hergeben (AufenthG §53), nur kann oder will der Staat nicht.
Dieses Unvermögen scheinen die entsprechenden Stellen aber schon selbst eingesehen zu haben, ansonsten würde man nicht versuchen, mittels "Straferleichterungen" (wann beginnt eigentlich die Strafvereitelung im Amt?) die größten Problemfälle zur freiwilligen Ausreise zu bewegen.
https://www.n-tv.de/politik/Ministerium-Kriminelle-zur-Ausreise-bewegen-article22646891.html
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.06.2021 13:14).