xj12 schrieb am 28.06.2021 17:12:
Ist aber egal was die Polizei interessiert.
Wenn ich ein Küchenmesser kaufe darf ich es auch heimtragen.
Natürlich nicht offen in der Hand und damit rumfuchteln.
Kaufen und in der Einkaufstasche heimtragen ist zweckmässiger Gebrauch und fällt somit eben NICHT unter das Waffengesetz.Auch das Betrachten der Ware im Geschäft fällt nicht unter das Waffengesetz.
Ich hab gehört zur Arbeitsstätte und nach Hause (als Koch oder Fleischer) oder zum Grillfest ist auch ok. Allgemein wenn man das Ding nicht offen in der Hand durch die Gegend tägt dürfte der Transport unbedenklich sein.