Radio Controlled schrieb am 28.06.2021 16:05:
Mir ist nicht bekannt das es in Deutschland a) lebenslanges Gefängnis gibt
Gibt es. Jetzt ist es dir auch bekannt.
Dass man hin und wieder mal einen Antrag auf Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung stellen kann, heißt nicht, dass es einen Rechtsanspruch darauf gibt, dass dem Antrag auch in jedem Fall stattgegeben werden muss. Bei besonderer schwere der Schuld oder der Beeinträchtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit kann der Antrag beliebig oft abgelehnt werden.