Ansicht umschalten
Avatar von ich_habs_nicht_bestellt
  • ich_habs_nicht_bestellt

mehr als 1000 Beiträge seit 12.12.2012

Re: muss eine sofortige Abschiebung durchgeführt werden...

Radio Controlled schrieb am 28.06.2021 16:43:

ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 28.06.2021 16:39:

Radio Controlled schrieb am 28.06.2021 16:11:

für 3 fachen Mord und 6fachen versuchten Mord kann man durchaus Lebenslang mit Sicherheitsverwarung bekommen. Zumal die Tat nicht mal ein niederes Motiv hatte.

das kann sein... nur war das nicht das Thema, einfach nochmal lesen, verstehen und dann nochmal antworten, oder es einfach lassen.

Der OP meinte, dass man den Mann schon vorher hätte abschieben sollen, nämlich als der durch Gewaltbereitschaft auffiel oder eben einsperren bis ihm wieder einfällt wo er denn seine Papiere gelassen hat und wohin er nach seinem abgelehnten Asylantrag gerne hin gebracht werden will.

Schon seltsam, dass solche Leute in vielen Fällen ihre Ausweispapiere "verlieren", ihr Smartphone aber oftmals noch haben.

Nochmal, wohin hättest Du denn abschieben sollen?

Dorthin wo er her kam? Ich kann auch nicht in irgend ein Land meiner Wahl gehen, meine Papiere weg werfen und dann darauf bestehen dort bleiben zu dürfen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten