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  • Radio Controlled

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2007

Re: muss eine sofortige Abschiebung durchgeführt werden...

ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 28.06.2021 17:09:

Radio Controlled schrieb am 28.06.2021 16:43:

ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 28.06.2021 16:39:

Radio Controlled schrieb am 28.06.2021 16:11:

für 3 fachen Mord und 6fachen versuchten Mord kann man durchaus Lebenslang mit Sicherheitsverwarung bekommen. Zumal die Tat nicht mal ein niederes Motiv hatte.

das kann sein... nur war das nicht das Thema, einfach nochmal lesen, verstehen und dann nochmal antworten, oder es einfach lassen.

Der OP meinte, dass man den Mann schon vorher hätte abschieben sollen, nämlich als der durch Gewaltbereitschaft auffiel oder eben einsperren bis ihm wieder einfällt wo er denn seine Papiere gelassen hat und wohin er nach seinem abgelehnten Asylantrag gerne hin gebracht werden will.

Schon seltsam, dass solche Leute in vielen Fällen ihre Ausweispapiere "verlieren", ihr Smartphone aber oftmals noch haben.

Nochmal, wohin hättest Du denn abschieben sollen?

Dorthin wo er her kam? Ich kann auch nicht in irgend ein Land meiner Wahl gehen, meine Papiere weg werfen und dann darauf bestehen dort bleiben zu dürfen.

Wo kam er denn her? Offensichtlich aus Somalia und da es da keine Regierung gibt gibt es da auch kein Abschiebeabkommen und somit ist eine Abschiebung eben nicht möglich. Wäre in ein Land wie Somalia aber ohnehin unmöglich aufgrund der Zustände dort...

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