Etwas spitzfindig, aber genau genommen sind die Wagners als russische Staatsbürger in der Ukraine keine Söldner. In Afrika schon.
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Eine Legaldefinition des Söldners findet sich in Artikel 47 des ersten Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte, den Genfer Konventionen:[1]
Nach Artikel 47 müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein:
a. wer im Inland oder Ausland zu dem besonderen Zweck angeworben ist, in einem bewaffneten Konflikt zu kämpfen,
b. wer tatsächlich unmittelbar an Feindseligkeiten teilnimmt,
c. wer an Feindseligkeiten vor allem aus Streben nach persönlichem Gewinn teilnimmt und wer von oder im Namen einer am Konflikt beteiligten Partei tatsächlich die Zusage einer materiellen Vergütung erhalten hat, die wesentlich höher ist als die den Kombattanten der Streitkräfte dieser Partei in vergleichbarem Rang und mit ähnlichen Aufgaben zugesagte oder gezahlte Vergütung,
d. wer weder Staatsangehöriger einer am Konflikt beteiligten Partei ist noch in einem von einer am Konflikt beteiligten Partei kontrollierten Gebiet ansässig ist,
e. wer nicht Angehöriger der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei ist und
f. wer nicht von einem nicht am Konflikt beteiligten Staat in amtlichem Auftrag als Angehöriger seiner Streitkräfte entsandt worden ist.
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