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Avatar von Black-Jack

322 Beiträge seit 11.04.2008

Deutschland inzwischen auf dem Weg zur willkürlichen Bananenrepublik!

Das Politiker bzw. Amtsträger unmittelbar in juristisch reglementierte Abläufe eingreifen, bzw. final objektiv „abgeschlossene“ Verfahren (gültiges Urteil) faktisch (ohne jedes hiergegen einlegbare Rechtsmittel) aushebeln können, kannte man bisher nur aus Bananenrepubliken.

Das erstmals ein rechtsstaatlich verurteilter (Tiergarten-)Mörder aufgrund rein politischer Erwägungen seine auf deutschen Boden ausgeführte und nachgewiesene Straftat (schon nach kurzer Zeit) nicht mehr Gefängnis absitzen muss, ist kein „bitterer Beigeschmack“, sondern in der Bundesrepublik ein weiterer Sargnagel im Rahmen einer weitgehend verlotterten bzw. nur noch oberflächlich angewendeten Rechtssystematik . Ein niederträchtiger Mord stellt eine andere Dimension dar, als spionierend aufgeflogene Agenten externer Mächte.

Palavernd übliche Erklärungsansätze; wie übergeordnetes staatliches Interesse, oder Erfüllung politisch externer Erwartungshalterungen, rechtfertigen niemals ein für alle sichtbares Aushebeln allgemeinverbindlicher Rechtsnormen. Zudem als hochriskanter Präzedenzfall.
Das wurde zu Zeiten von Kanzler Schmidt noch ganz anders gehandhabt, der trotz RAF-Entführung des Arbeitgeberpräsidenten keinem Gefangenenaustausch zustimmte.

Mal sehen was Journalisten zukünftig relativierend komentieren werden, wenn weitere (staatliche?) Auftragsmorde auf deutschen Boden zu beklagen sind, und möglicherweise dabei neutrale Passanten bei ähnlichen Handlungsmotiven leider, leider zufällig zum Opfer wurden. Staatliche Auftragsmörder haben jam so jetzt künftig nichts mehr zu befürchten, weil selbst nach final erfolgter Verurteilung in Deutschland damit gerechnet werden darf, irgendwann ausgetauscht zu werden. Und dabei nach Rückkehr, bzw. formaler Abschiebung, vom ideellen Auftraggeber verbrecherischer Straftaten als Held persönlich belobigt und sofort auf freien Fuß gesetzt wird.

Vor etwa hundert Jahren begann unter ähnlicher juristischer Verlotterung inländisch eine Tyrannei eines menschenverachtenden Unrechts.

Müssen sich führende Politiker der real existierende Parteiendemokratur (ggf. unter Einschluss einzelner Vertreter der jeweiligen Opposition) nur (informell?) einig sein (schönen Gruß von früheren CORONA-Entscheidungsfindungen), um verbindliche Rechtsnormen beliebig interpretieren (oder gar abgehoben auszuhebeln) zu können. So wie es gerade passt!
Schwam drüber; die Medien haben nächste Woche neue Themen!

Nach wie immer (?) sorgfältig im Hinterzimmer (intransparent) abgeschlossene Erwägungen, und breit „wahrgenommener“ Zustimmung aus Ressorts der auf das Recht verpflichteten Exekutive (Welche waren denn tatsächlich im Detail eingebunden?) jetzt politische Willkür wie in einer Bananenrepublik? Man tat sich höchstens schwer, wie man diese eskalierende Relativierung bisheriger Rechtsnormen dem inzwischen viel zu trägen Wahlvolk verkaufen sollte.

Vorsätzlich ausgehebelte Sanktionskonsequenzen zur Einhaltung essentieller Kernaussagen aus dem Grundgesetz (Artikel 2, Grundgesetz, Abs. 2, Satz 1 - körperliche Unversehrtheit) nunmehr als politisch gestaltbare Verfügungsmasse einzelner Politiker? Wen interessiert dies überhaupt noch, wobei freie (Leit-)Medien sich überwiegend nur noch als Hofberichterstatter verstehen.

Es war ein freier Demokrat als konkret handelnder (freigebender) Amtsträger, der die Anwendung bisher rechtsstaatlich einzuhaltender Prinzipien zukünftig grundlegend in Frage stellt. Personenbezogenes Umfallen hinsichtlich bisher nur placeboartig hoch gehaltener Grundsatzpositionen wird zum persönlichen Machterhalt (Sesselkleber) mit einer höchst fadenscheinig "Entschuldigung" abgetan.
Politische Standhaftikeit nur noch als Doku-Soap?

Wenn der Generalbundesanwalt eine Weisung (Aufhebung der Strafverbüßung?) des Justizministers ausführen musste, hat nicht nur die EU und der Europäische Gerichtshof reicht, dass in der Bunderepublik keine neutralen, d.h. vollständig regierungsunabhängigen Strafverfolgungsstrukturen existieren.

Das erklärt u.a. das anderweitige Strafermittlungen erst gar nicht vor Gericht gebracht werden, wenn spezifische Klientel unter Verdacht stehen; oder punktuell involvierte Amtsträger sich nicht erinnern können (wollen), bzw. belastende eMail-Inhalte rechtzeitig gelöscht werden konnten sowie SMS /Smartphones leider nicht mehr auffindbar sind.

Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler.
Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.
– Martin Niemöller

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