do_loop schrieb am 02.08.2024 20:05:
Frage an die Juristen hier:
Auf welcher Rechtsgrundlage darf in Deutschland ein rechtskräftig verurteilter Mörder (Tiergarten) freigelassen werden.
Hat der Kanzler oder wer hat hier das Privileg, eine Begnadigung/Amnestie auszusprechen - was in diesem Fall ja gemacht wurde.
Ich weiß, daß die Bundesanwaltschaft hier zustimmen muß, wenn ein verurteilter Mörder im Rahmen eines Gefangenenaustausches freigelassen werden soll.
Die Krux: Staatsanwälte sind an Weisungen aus den jeweiligen Justizministerien gebunden.