Da diese Abläufe in Deutschland nicht mehr erlaubt sind
Also im verlinkten Beitrag vom bsi ist die Rede von
Zur Umsetzung des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs
Also generell ist es wohl nicht verboten diese Scanner bzw. die spezielle (De-) Kompressionstechnik zu verwenden, halt nur nicht im Geschäftsverkehr ;)