DrCopyPaste schrieb am 07.02.2018 15:43:
Da diese Abläufe in Deutschland nicht mehr erlaubt sind
Also im verlinkten Beitrag vom bsi ist die Rede von
Zur Umsetzung des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs
Also generell ist es wohl nicht verboten diese Scanner bzw. die spezielle (De-) Kompressionstechnik zu verwenden, halt nur nicht im Geschäftsverkehr ;)
Und wenn jemand so einen Scanner nutzt, aber nicht regelmäßig beim BSI reinschaut, hat er schon verloren. Zudem dauerte es auch zwei Jahre bis es eine BSI-Reaktion gab und die betrifft jetzt auch alle anderen Scanner, die das Xerox-Problem gar nicht hatten.