1) Yahoo geht nicht in die Knie, sondern hat eine Entscheidung
getroffen und vollzogen.
2) Kein frz. Gericht hat YAhoo oder sonstwem vorgeschrieben, wie
er/sie/es zu operieren habe. Yahoo ist in Frankreich aktiv und damit
präsent. Dann und insoweit gelten französische Gesetze (!)
und Gerichtsurteile auch für Yahoo.
3) Die Wertentscheidung, den Devotionalien der Niedertracht und der
Verkommenheit (=nazis) nicht auch noch entgegenzukommen, teile ich.
Natürlich ist jede Entscheidung, inhaltsbezogene Kontrolle
auszuüben, kritisch. Gleichwohl bedauere ich die Abwesenheit der
Nazisammlerstücke nicht.
4) Die diskussion muß auf möglichst hohem, d.h. informiertem
(!) Niveau geführt werden.