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Avatar von Akuma92
  • Akuma92

71 Beiträge seit 06.07.2020

Der Paragraph könnte auch öfter zum Einsatz kommen...

"Grundlage ist der §140 des Strafgesetzbuchs besagt - vereinfacht ausgedrückt - dass das Billigen von bestimmten Straftaten ebenfalls strafbar ist. Man stellt sich in diesem Fall moralisch hinter den oder die Täter."

Ich finde es absolut richtig, dass es ein Gesetz gibt das diesen Sachverhalt behandelt. Straftaten dürfen nicht unterstützt werden.
Problematisch ist, dass in der Justiz so oft mit zweierlei Maß gemessen wird. Im manchen Fällen wird jeder Strohhalm genutzt um eine Position durchzusetzen. Und in anderen wird der Grundgedanke völlig ignoriert.

Aus meiner Sicht bietet dieser Paragraph eine Steilvorlage um Whistleblower zu schützen und Täter zu verfolgen.
Aber wenn es den Beteiligten in den Kram passt (Wirtschaft, Politik) wird einfach der Hinweisgeber als Täter identifiziert und die Justiz stellt sich moralisch hinter die realen Täter.

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