Da bin ich bei dir, da der Paragraph ja, wie der Autor auch schon hervorgehoben hat, offensichtlich nur ausgepackt wird, wenn er die aktuelle politische Stoßrichtung unterstützt.
Ich muss echt mal Nachlesen wie "Verbrechens der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches)" denn ausgelegt sind, aber ich bin mir relativ sicher, dass der Pragraph genügend Spielraum gibt um hier die Doppelmoral zu hinterfragen.