IngePaweltschik schrieb am 01.04.2022 10:59:
Ich habe auch kurz gedacht, dass der Artikel ein Aprilscherz ist. Aber es schein wirklich so zu sein:
Sprich: Die Ermittlungen müssen im Zweifel ergeben, ob es sich beim Z besipielsweise um ein Zorro-Z handelt oder um die mögliche Billigung einer Straftat wie im Fall des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-verbot-z-symbol-krieg-100.html
Entweder es ist ein Aprilscherz an dem eine Menge Quellen beteiligt sind, oder die deutschen Gerichte müssen jetzt tatsächlich anfangen das "Zorro-Z" vom "Z" zu unterscheiden. Realsatire!
Wenn man sich als Zorro verkleidet ist es völlig moralisch legal, ein Z an eine Hauswand zu malen. Was der Hausbesitzer dazu sagt ist eine andere Frage aber für das Strafgesetzbuch kann es sich bei Zorro nur um eine Graffitisachbeschädigung handeln.
Es ist jedem Zorro empfohlen, eine private Selfiedokumentation seiner Graffitisachbeschädigung im Zorrokostüm anzufertigen die im Zweifel Gerichtsfest ist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.04.2022 11:32).