Ticker-Update:
Mehrere hundert betroffene Autofahrer haben bereits vor Ort Einspruch gegen die im Kreis Zwickau durchgeführten Polizeimaßnahmen über verschiedene Anwälte beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen lassen. Einer der Betroffenen erklärte unserem Korrespondenten vor Ort: "Bei dieser Polizeiaktion waren deutlich verbotene Symbole an Polizeifahrzeugen und Uniformen der Beamten zu erkennen. Daher lasse ich nun die Rechtmäßigkeit dieser Aktion gerichtlich prüfen. Auch die Polizei steht nicht über dem Gesetz!"
Ein Pressesprecher des bautzener Gerichts erklärte uns nach telefonischer Anfrage: "Wir waren heute Morgen sehr überrascht über die plötzliche Masse an Einsprüchen gegen Polizeiliche Maßnahmen im Kreis Zwickau und Anzeigen gegen Polizeibeamte. Wir werden dieser Sache gründlich nachgehen. Gerade hier in Sachsen gab es bereits in der Vergangenheit Vorfälle mit einzelnen Beamten bezüglich verfassungsfeindlicher Symbole. Daher müssen wir hier sehr sensibel vorgehen. Über laufende Verfahren können wir jedoch keine Auskunft geben."