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  • Sir Henry I.

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Re: Strafbar ist heute

TJ2078 schrieb am 01.04.2022 18:20:

1. das Billigen von Angriffskriegen
2. das Vorbereiten von Angriffskriegen

Aber das Führen von Angriffskriegen war ja eigentlich nicht strafbar und Grundgesetz- und Völkerrechtswidrig (siehe Yugoslawien). Wieso ist es dann nun für Russland völkerrechtswidrig?

Ich würde gerne die Logik verstehen, so es denn eine gibt, außer "Ich habe Recht, solange du deine Füße unter meinem Tisch hast!"

Nein, die Vorbereitung zu einem Angriffskrieg ist seit dem 01.01.2017 nicht mehr strafbar. Das hat man aus dem Strafrecht entfernt - es ist jetzt das Führen eines Angriffskrieges strafbar. Ich hatte 1999, wie so viele, Strafanzeige und -antrag nach dem damaligen §80 StGB gegen Fischer und alle in betracht kommende Personen in der Regierung gestellt - wegen der Vorbereitung eines Angriffskrieges. Vom damaligen Generalbundesanwalt habe ich es schriftlich: Wir sind so gut, dass wir Angriffskriege ohne Vorbereitung führen können und er demnach keine Vorbereitungshandlungen erkennen konnte. Das Klageerzwingungsverfahren wurde mit der selben Begründung abgelehnt.

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