Citizen X schrieb am 01.04.2022 22:04:
Und wer dummerweise im amtlichen Kennzeichen ein "Z" hat, kommt deswegen trotzdem wegen Volksverhetzung oder einem anderen blödsinnigen Vorwand ins Gefängnis oder besser gleich vors Standgericht? Wie blödsinnig soll das denn noch werden, wegen schlicht einem blöden BUCHSTABEN?
Das hat niemand auch nur angedeutet. Aber absichtliches Falschverstehen von Aussagen ist DAS Talent von AfD-Wählern, -Angehörigen, radikalisierten Rechtsextremisten und Putinsockenpuppen.