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Avatar von TJ2078
  • TJ2078

166 Beiträge seit 03.05.2018

Strafbar ist heute

1. das Billigen von Angriffskriegen
2. das Vorbereiten von Angriffskriegen

Aber das Führen von Angriffskriegen war ja eigentlich nicht strafbar und Grundgesetz- und Völkerrechtswidrig (siehe Yugoslawien). Wieso ist es dann nun für Russland völkerrechtswidrig?

Ich würde gerne die Logik verstehen, so es denn eine gibt, außer "Ich habe Recht, solange du deine Füße unter meinem Tisch hast!"

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