Grundlage des Verbots ist die deutsche Rechtsordnung. Diese stellt die Billigung von Angriffskriegen unter Strafe (§140 des Strafgesetzbuchs).
Echt? Inwiefern?
Was steht denn drin:
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
[...)
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, [...] wird bestraft.
Also schaun mir mal in die verwiesenen Normen:
Die 176er sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung --> (-)
§ 138 StGB "Nichtanzeige geplanter Straftaten" ist sicherlich keine Plakatierung des Buchstabens "Z".
Also bleibt § 126 StGB:
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
Also will man uns entweder a) für blöd verkaufen oder b) Gesinnung inkrimieren oder c) bloßen Aktionismus an den Tag legen in der Hoffnung, daß keiner eine Subsumption vornimmt.
Im übrigen passt die Überschrift nicht. Selbst wenn es sich um ein Hakenkreuz handelte, so wäre dies nicht "verfassungsfeindlich", sondern schlicht (hierzulande) verboten. Verfassungsfreindlich kann ein Symbol/Buchstabe per se nicht sein. Symbole gefährden keine Verfassung, Menschen und deren Handlungen wohl schon.